Die real existierende Verfassung der Schweiz...

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by Dr. Peter Meier

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Tatsache ist, die Schweiz 2004 wächst nicht mehr, öffentliche Kassen werden knapp, die Sozialwerke sind in Gefahr und die Verteilungskämpfe nehmen zu. Das Volk lehnt die Reformen der Regierung ab, wo sie blosses Flickwerk sind. Wie findet unser Land den Weg aus der Krise? Im neuesten Buch von Avenir Suisse «Wohlstand ohne Wachstum – eine Schweizer Illusion» meint Prof. Silvio Borner (Universität Basel) aufzuzeigen, warum Reformen in der Schweiz so schwierig sind.

Solange aber in der Schweiz die Enthem-mung der 68er und die Gelassenheit des Establishments das politisch korrekte Erfolgsmodell bleiben, kommen wir mit Statistiken und Schlag-worten nicht weiter! Und bloss für das brauchen wir keine Professoren! 2004 hat es die Schweiz geschaffen, jetzt auch noch Schweden zu schlucken und damit die führende Säufernation zu werden.

Um das Buch zu vermarkten, lässt er über Auswege reden und diskutieren und begründet damit eine unheilige Allianz zwischen der SVP und der Avenir Suisse, finanziert von den Schweizer Grossunternehmen unter dem Direktor des 68er-Globuskrawall Organisators, Thomas Held. Ohne dass man jedoch berücksichtigt, dass auch die postmoderne Schweizer Verfassung 2000 Schlupflöcher enthält, kommt man mit noch mehr Meinungen damit nicht mehr weiter. Offensichtlich sind diese Schlupflöcher für versteckte Absichten gewisser Systemhüter aus fehlendem Lebenswirklichkeitsbezug, und wohl auch mit versteckten Absichten entstanden. Es gilt sie mit einer Volksinitiative für eine WissenSchaft mit Zukunft wie folgt zu stopfen. Nur wo das rechtzeitig erfolgt, kann die Verfassung einen nachhaltig erstrebenswerten Sinn bekommen, statt bloss den Systemhütern als Alibi für ihre Beliebigkeit und zum Abzocken zu dienen. Und nur mit einer solchen Verfassung kann die Schweiz wieder eine Zukunft bekommen. Nur im Hinblick auf lebenserfüllende Plattformen können damit unter den Betroffenen die erforderlichen Synergien entstehen. Sonst erschöpfen sie sich an den Strukturzwängen und aneinander an den damit unvermeidlichen Reibungsverlusten und kompensieren so lange es geht, mit der Kannibalisierung der Substanz. Dabei vernachlässigt man u.a., dass es gegen die Abwanderung von Arbeitsplätzen für ein hoch entwickeltes Land nur ein Gegenmittel gibt: Flucht nach vorn, bzw. im Grundsätzlichen Neuland beschreiten, und daraus Innovationen vorantreiben, die nur von wirklichkeitsbezogenen, nicht so sehr von hoch spezialisierten Fachleuten realisiert werden können. Das aber setzt eine Reform des Ausbildungssystems voraus, die weit über das hinaus gehen muss, was man mit "Bologna-Reform" schön redet. Damit geht es nicht mehr so sehr und quantitatives, sonder qualitatives Wachstum an der Substanz. Das "Dumme" dabei; dafür müssten u.a. die Machtstrukturen verändert werden, und dagegen wehren sich die echt Dummen, die sich noch als die Elite ausgeben! Die Schweiz hat erst wieder eine Chance, wenn sich genügend Qualifizierte endlich wieder dazu aufraffen, Denk-katastrophen zu überwinden, bevor sie zu Humankatastrophen geführt haben! Solange gilt wie auf der Strassen: Helft Rasern, bzw. Intellektuellen, spendet Hirn... Dafür lassen sich 4.5% der Schweizer psychiatrisch behandeln, Tendenz steigend...
 
 
Es geht uns darum, aufzuzeigen, wohin die, welche 1991 fanden, "700 Jahre Schweiz ist genug", die Schweiz verfassungswidrig verführen. Wir beginnen deshalb mit dem Fundament der Schweizer Bundesver-fassung 2000, die von Bundesrat Arnold Koller ohne grosse Resonanz im Volk durchgeboxt worden ist: 

Präambel

Im Namen Gottes des Allmächtigen! (kann doch wohl nur der gewissenhafte Wirklichkeitsbezug sein - sicher kein philosophisches oder rhetorisches Wortspiel! Man beachte die folgende Priorität:) Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:

 
 
Nachdem man den "Gott" geisterwissen-schaftlich subtil in den Dienst der Psychopolitik gestellt hat, kann man es auch mit "Treu und Glaube" beliebig tun, um der Verfassung den Sinn zu nehmen...

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.
2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.
3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.

 
 
So schön das tönt, dafür haben an ihren Pre-Trans-Traps wie Junkies am Joint  hängenden Intellektuelle nur ein müdes Lächeln übrig und attackieren Bunderat Blocher, weil er nicht mitlügt... 

Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

 
 
Der Begriff "Würde" ist wie die meisten einer, der aus Zeitgeistmein-ungen besteht, solange Wissenschaft#3 in der Gesellschaft jede Bedeutung genommen wird...

Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des (reellen, nicht des human- und geisterwissenschaftlichen, abstrakten) Menschen ist (auf Grund seines im eigenen Lebenserfüllungsprinzips mit seinem Körper) zu achten und zu schützen.

 
 
Wie gleich sind wir vor dem Gesetz? Doch in der realen Welt alle gleich dazu verdammt ihm unser Lebenserfül-lungsprinzip zu opfern. Wer dieses Opfer bringt bekommt eine Stelle als Abzocker, wer nicht, eben nicht. Dagegen hat sich einst der Gott des Alten Testaments gewandt und der ist begrifflich von den Philosophen für ihre Zwecke domesti-ziert, d.h. pre-trans-trappt, inklusive Kreuzigung, worden...

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

 
 
Schön wär's; in der postnormalen Gesell-schaft werden ihr wie eh und je Menschen geopfert, nur etwas subtiler...

Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben (also nicht nach irgend einem faulen Kompromiss) behandelt zu werden.

 
 
Damit wäre eigentlich Mobbing verboten; doch es blüht als Teil der Selbst-Mord-Terror-Kultur und verursacht mehr Kosten als Verteidigung und Bevölkerungsschutz kosten, womit letzteres, im Sinne der Staats-streicher, inzwischen unglaubhaft geworden ist...

Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.
2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

 
 
Mit §2 sind wir beim Kern der effektiven Verfassung der Schweiz 2004, der die Beliebig-keit rechtfertigenden Meinungsfreiheit, die eben real bis zum Landesverrat reicht - aber eben, das ist nach dem Zeitgeist, ein veraltetes Konzept...

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. (für allzu viele besteht die Bundesverfassung nur noch aus dieser Anleitung zur Beliebigkeit)
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

 
 
Effektiv aber herrscht in der Schweiz eine informelle Zensur über die im Zeitgeist von den Systemhütern mit den Medien synchron-isierten Mentalbetriebs-systeme der Masse...

Art. 17 Medienfreiheit

1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

 

 
Hier geht es um den Schutz der mit Peer Groups verfilzten Wissenschaftlichkeit, nicht um das was Zukunft hat, der Wirklichkeitsbezug!

Art. 20 Wissenschaftsfreiheit

Die Freiheit der wissenschaftlichen (wirklichkeitsbezogenen, nicht in Peer Group anmassend verfilzten, oder für Sonderinteressen instrumentalisierten) Lehre und Forschung ist gewährleistet.

 

 
Dafür garantiert man der Kunst jede Narrenfreiheit bis hin zur Marthalerisierung und der Street Parade, dem grössten Drogen-fest der Welt...

Art. 21 Kunstfreiheit

Die Freiheit der Kunst ist (ist im Dienst eines wirklichkeitsbezogenen Orientierungs-, nicht aber für ein beliebiges Verführungswissen) gewährleistet.

 

 
Nachdem man real der Verfassung so die Zähne gezogen hat, meint Art. 35 in der Praxis die Vorherrschaft des Zeitgeistes. Damit setzt man sich auch im Bundesrat und der Armee XXI beliebig über den Geist der Verfassung hinweg. Nun will man Zürich eine noch neuere Verfassung bescheren...

Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.
2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden
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